Der Betrag des jährlichen Mindestlohns, der erforderlich ist, um hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittländern nach Luxemburg einzustellen, wurde am 24. März 2024 geändert.

Eine kürzlich erfolgte Aktualisierung der Vorschriften könnte Einfluss auf Ihre Einstellungsstrategie für internationale Fachkräfte haben. Am 20. März 2024, wurde die Verordnung vom 15. März 2024 zur Festlegung des jährlichen Bruttoverdienstes für hoch qualifizierte Arbeitskräfte1 im Memorial A123 veröffentlicht (die Verordnung"). Sie passt die Schwelle des jährlichen Mindestlohns für hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten an, die für berufliche Zwecke nach Luxemburg einwandern wollen.

Kurze Erläuterung

Was die Einwanderung betrifft, muss ein Drittstaatsangehöriger, der sich in Luxemburg niederlassen und als hoch qualifizierter Arbeitnehmer unter einer European Blue Card" in Luxemburg arbeiten möchte, mehrere Bedingungen erfüllen, um in den Genuss eines vereinfachten, schnelleren Verfahrens zu kommen, als es für andere Drittstaatsangehörige gilt, die in Luxemburg arbeiten möchten. Diese Bedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    

Sie müssen im Besitz von Dokumenten sein, die höhere berufliche Qualifikationen belegen.

         
 

Sie müssen einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr für eine hoch qualifizierte Tätigkeit haben.

         

Ihnen muss ein Gehalt angeboten worden sein, welches sich mindestens auf folgende Beträge beläuft:

  • das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Luxemburg;
  • das 1,2-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Luxemburg für Arbeitsplätze in Berufen, bei denen die Regierung einen besonderen Bedarf an Arbeitskräften aus Drittstaaten festgestellt hat (zum Beispiel Mathematiker, Versicherungsmathematiker und Statistiker, Systemanalytiker, Softwareentwickler usw.).


Gemäß der Verordnung hat das Nationale Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien des Großherzogtums Luxemburg (STATETC") ermittelt, dass das durchschnittliche Bruttojahresgehalt in Luxemburg im Jahr 2022 bei EUR 58.968.- lag.

Auf der Grundlage dieser Information legt die Verordnung die neue Mindestlohnschwelle für die Einstellung eines Drittstaatsangehörigen als hoch qualifizierte Arbeitskraft wie folgt fest:

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Folgen für Ihr Unternehmen:

Diese Änderungen bedeuten, dass Unternehmen, die hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten einstellen wollen, sich vergewissern müssen, dass die angebotenen Gehälter diesen neuen Schwellenwerten entsprechen. Das Ziel dieser Maßnahme ist, internationale Talente in Schlüsselbranchen zu gewinnen, und zugleich eine faire Entlohnung zu gewährleisten.

Folgende Schritte:

  • Überprüfen Sie laufende und zukünftige Stellenangebote, um zu gewährleisten, dass sie den neuen Gehaltsschwellen entsprechen.
  • Planen Sie Ihren Bedarf an hoch qualifizierten Arbeitskräften im Voraus und berücksichtigen Sie dabei die neuen Schwellenwerte der Verordnung.
  • Sprechen Sie mit unserem Team Employment, Pensions & Benefits. Es berät Sie individuell darüber, wie sich diese Änderungen auf Ihre Einstellungs- und Einwanderungsstrategie auswirken können und unterstützt Sie bei der Einstellung von Drittstaatsangehörigen.

Die Verordnung tritt am 24. März 2024 in Kraft.

Footnote

1. Ministerielle Verordnung vom 15. März 2024 zur Festlegung des jährlichen Bruttojahresgehalts gemäß der geänderten Großherzoglichen Verordnung vom 26. September 2008 zur Festsetzung der Mindestvergütung für hoch qualifizierte Arbeitnehmer in Anwendung des Gesetzes vom 29. August 2008 über den freien Personenverkehr und die Einwanderung

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