Brauche Ich Die Reiseerlaubnis Des Anderen Elternteils?

Immer wieder stellen sich von getrenntlebenden Eltern bei Ferien mit den Kindern die Frage, ob sie für die Reise eine schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils benötigen.
Liechtenstein Family and Matrimonial
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Immer wieder stellen sich von getrenntlebenden Eltern bei Ferien mit den Kindern die Frage, ob sie für die Reise eine schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils benötigen.

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge üben die Eltern die Entscheidkompetenz grundsätzlich gemeinsam aus. Das bedeutet jedoch nicht und ist in der Praxis auch selten der Fall, dass bei jedem Entscheid immer beide Elternteile mitwirken. Insbesondere bei ungetrennten Eltern dürfen Dritte davon ausgehen, dass ein Erziehungsberechtigter im Einverständnis des jeweils anderen handelt.

Leben die Eltern nicht mehr zusammen, so werden die Betreuungszeiten der Kinder, inklusive der Ferien- und Feiertage, in der Regel in einer Vereinbarung (gerichtlich oder behördlich) verbindlich festgelegt. Es kann aber auch nur eine mündliche Abmachung oder ein bisher stillschweigend gelebter Betreuungsrhythmus vorliegen. Während der eigenen Betreuungszeit kann jeder Elternteil selbst bestimmen, wo er sich mit den gemeinsamen Kindern aufhalten möchte bzw. wohin er mit seinen Kindern in die Ferien reisen will. Mit anderen Worten braucht ein besuchsberechtigter Elternteil grundsätzlich keine Erlaubnis des anderen Elternteils, wenn er mit den gemeinsamen Kindern die Ferien im Ausland verbringen will.

Oftmals sind Betroffene der irrigen Meinung, dass eine Reiseerlaubnis des hauptbetreuenden Elternteils – auch bei gemeinsamer elterlichen Sorge – eingeholt werden müsse und sich dies aus dem Aufenthaltsbestimmungsrechts ableite (vgl. Art. 301a Abs. 2 ZGB). Die elterliche Sorge umfasst zwar das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dabei geht es allerdings in erster Linie um den dauernden Aufenthalt des Kindes, d.h. den Lebensmittelpunkt. Eine Ferienreise, selbst eine längere, stellt hingegen keinen Wechsel des Lebensmittelpunktes dar.

Eine Einschränkung der freien Wahl des Feriendomizils gebietet sich nur dann, wenn mit der Ausübung des Besuchsrechts eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls einhergeht. Das Kindeswohl stellt damit die Schranke bei der freien Wahl des Feriendomizils dar. So darf das Reiseziel oder die Art und Weise, wie die Ferien verbracht werden, das Wohlergehen des Kindes nicht gefährden.

Darüber hinaus rechtfertigen sich Einschränkungen des Besuchsrechts, wenn die konkrete Gefahr einer Kindesentführung besteht. In solchen Fällen können Massnahmen zur Beschränkung der Reisefreiheit des besuchsberechtigten Elternteils vorgesehen werden (BÜCHLER/WIRZ, Famkomm, N 32a zu Art. 273 ZGB). Sollten sich die Befürchtungen einer Kindesentführung erhärten und besteht das Risiko einer unmittelbar bevorstehenden Abreise, so können bei konkreter Gefahr Kindesschutzmassnahmen ergriffen werden. Solche Kindesschutzmassnahmen sind bei der zuständigen Behörde oder Gericht zu beantragen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es keine gesetzliche Bestimmung gibt, wonach ein Elternteil beim anderen Elternteil eine Reiseerlaubnis einholen muss für die (Ferien-) Zeit, die mit dem Kind verbracht wird. Auch wenn aus Sicht des schweizerischen Rechts der jeweils betreuende Elternteil somit das Ferienwahlrecht hat, empfiehlt es sich in der Praxis dennoch, in jedem Fall eine schriftliche Vollmacht des anderen Elternteils bereitzuhalten. Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Vorschriften. Gewisse Destinationen verlangen zur Einreise eine schriftliche Reisevollmacht. Mit einer Einverständniserklärung können lange Wartezeiten und unnötige Abklärungen verhindert werden.

Verfügt ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht, so kann bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Sorgerechtsbescheinigung beantragt werden. Eine Reisevollmacht des nichtsorgeberechtigten Elternteils ist nicht notwendig.

Bei Fragen zum Thema stehen Ihnen RAin Gabriela Loepfe-Lazar, RAin Sandra Strahm und Substitutin Kaja Serena gerne zur Verfügung.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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