Ab dem 1. April 2022 wird der auf die Arbeitnehmer anwendbare Index von 855,62 auf 877,01 angehoben. Daraus folgt eine Erhöhung von 2,5% der Bruttogehälter für Arbeitnehmer mit dem luxemburgischen Recht unterliegenden Arbeitsverträgen.

Die Indexierung der Gehälter ist ein automatischer Mechanismus, mit dem die Gehälter an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, die vom Nationalen Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien (STATEC) ermittelt werden. Somit werden die Gehälter automatisch angehoben, sobald die Lebenshaltungskosten um mindestens 2,5 % steigen. Das Ziel dieser Maßnahme ist, den durch Inflation verursachten Kaufkraftverlust durch eine Erhöhung des Arbeitnehmereinkommens auszugleichen.

Die endgültigen und detaillierten Ergebnisse des nationalen Verbraucherpreisindexes für März 2022 werden am 8 April 2022 veröffentlicht.

Ab dem 1. April 2022 wird der Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer, welcher bisher 2.256,95 EUR brutto betrug, auf 2.313,38 EUR brutto festgesetzt, was einer Erhöhung von mindestens 56,43 EUR brutto entspricht.

Der Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer, der bisher 2.708,35 EUR brutto betrug, erhöht sich ab dem 1. April 2022 ebenfalls im gleichen Verhältnis auf 2 776,05 EUR brutto, was einer Erhöhung von mindestens 67,70 EUR brutto darstellt.

Die Beträge sind als Richtwerte angegeben, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Behörden.

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